Die Wahl 2024-2029

Allgemeine Informationen zur Wahl der Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer NRW

Die Psychotherapeutenkammer (PtK) NRW ist mit derzeit 14476 Pflichtmitgliedern - davon 3442 KJP - die größte Einzelkammer in Deutschland. Sie ist zuständig für die Fort- und Weiterbildung der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und Psychologischen Psychotherapeut*innen, sowie gesetzlich verpflichtet, die heilkundliche Berufsausübung zu regeln, weiter zu entwickeln, aber auch zu überwachen.

 

Die Wahl findet ausschließlich als Briefwahl statt. Die entsprechenden Unterlagen und Informationen, wie gewählt wird, haben alle Mitglieder aktuell mit Beginn des Monats Mai durch die Geschäftsstelle der Psychotherapeutenkammer NRW erhalten.

Der letzte Tag, an dem die Wahlunterlagen beim Wahlleiter eingetroffen sein müssen, ist der 13. Juni 2024 bis spätestens 18 Uhr.

 

Die Wahl erfolgt in diesem Jahr zum letzten Mal getrennt nach den Heilberufen KJP und PP, d.h. die KJP bilden ein letztes Mal einen eigenen Wahlkörper. Nur wer als KJP approbiert ist oder im Ausnahmefall als PP und KJP doppelt approbiert ist und sich für den Wahlkörper der KJP entscheidet, kann an der Wahl für die KJP-Kandidat*innen teilnehmen.

 

Die neue und 6. Kammerversammlung der Psychotherapeut*innen wird voraussichtlich 121 Delegierte umfassen, denn NRW ist die größte Länderkammer im Bundesgebiet. Von diesen 121 Mitglieder werden voraussichtlich 28 Delegierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen sein! Diese KJP-Sitze verteilen sich wie folgt auf die 5 Wahlbezirke, die in NRW identisch mit den Regierungsbezirken sind. Gewählt werden können:

 

in Köln 9 KJP  in Düsseldorf 8 KJP  -  in Arnsberg 5 KJP  -  in Münster 4 KJP  -  in Detmold /OWL 2 KJP

 

Die Konstituierung der 6. Kammerversammlung findet am 24. August 2024 statt, wodurch zugleich die laufende Wahlperiode der 5. Kammerversammlung enden wird.