Regelungen zur berufsrechtlichen Gleichstellung der bisherigen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen mit den zukünftgen Psychotherapeut*innen stehen nach wie vor aus!
Auch nach der letzten Anhörung und Beratung des aktuellen Kabinettsentwurfs zum Reformgesetz im Gesundheitsausschuss des Bundestages* bleibt weiterhin offen, ob eine wie zuvor im Referentenentwurf geplante berufsrechtliche Gleichstellung noch gelingen kann.
Im Juni soll das Gesetz im Bundestag verabschiedet werden. Die Zeit drängt also, sich mit Nachdruck neben anderen auch auf bundespolitischer Ebene einzubringen!
Aktuellste Beispiele, wie sich das Bündnis KJP für dieses zentrale Anliegen engagiert, finden Sie HIER:
Brief an Prof. Dr. Lauterbach vom 20.05.19/ SPD Bundestagsfraktion, Mitglied des Gesundheitsausschusses
Regelungen zur berufsrechtlichen Gleichstellung der bisherigen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen mit den zukünftigen Psychotherapeuten*innen sind zu erarbeiten.
Mit Bedauern müssen wir feststellen, dass im Kabinettsentwurf -im Gegensatz zum vorherigen Referentenentwurf- keine angemessene und sachgerechte Überführung der jetzigen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen in die neue Approbation erfolgen soll.
Die Ausübung des Berufs als KJP soll sich auf Personen bis zum 21. Lebensjahr erstrecken. Dies bezieht sich nach unserem Verständnis jedoch auf den zukünftigen Fachpsychotherapeut*in für Kinder und Jugendliche nach erfolgter Weiterbildung. Die zukünftige neue Approbation (rein berufsrechtlich, also ohne Fachkunde) gilt uneingeschränkt für alle Altersgruppen.
Es ist nicht gerechtfertigt den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten die Gleichstellung zu verwehren, da diese auch psychotherapeutisch mit (jungen) Erwachsenen und den Bezugspersonen arbeiten und sie daher über die Grundqualifikationen und Berufserfahrungen, die der neuen Approbation entsprechen, verfügen.
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen haben nach einem 4-5jährigen Studium eine mehrjährige psychotherapeutische Ausbildung durchlaufen und mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen. Sie verfügen über ein höheres Qualifikationsniveau im Vergleich zu den zukünftigen Psychotherapeut*innen nach einem Psychotherapiestudium. Zudem ist systemisches Arbeiten, wie es sowohl in Beratungsstellen als auch in Kliniken durchgeführt wird, ein wesentlicher Bestandteil der kinder- und jugendlichenpsychotherapeutischen Versorgung, die rechtlich nicht durchgeführt werden kann, wenn die Heilkundeerlaubnis/ die Approbation weiterhin altersbeschränkt bleiben sollte.
Die zukünftigen Weiterbildungsangebote für Psychotherapeut*innen werden auf eine altersunabhängige Approbation aufbauen. Ohne eine berufsrechtliche Gleichstellung der KJP mit der neuen Approbation wäre der Zugang zu den zukünftigen Weiterbildungen erschwert. Neben den unterschiedlichen Gebietsweiterbildungen (wie z.B. Diabetologie, Neuropsychologie) wäre ihnen eine Weiterbildung in Systemischer Therapie versagt.
Soll eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in der ambulanten und stationären Behandlung innerhalb des Gesundheitssystems und darüber hinaus in der Jugendhilfe und Rehabilitation nicht gefährdet werden, ist eine berufsrechtliche Angleichung der KJP mit den zukünftigen Psychotherapeut*innen zwingend notwendig.
Wir fordern daher, die ursprüngliche Formulierung des Referentenentwurfes wieder aufzugreifen, nach denen die bisherigen, sowie die noch in den nächsten 12 Jahren weiter ausgebildeten PP und KJP, "die gleichen Rechte und Pflichten wie eine Person mit einer Approbation nach § 1 Absatz 1" haben und dementsprechend heilkundliche Psychotherapie ausüben dürfen, ohne eine berufsrechtliche Altersbeschränkung.