Gesteuerte psychotherapeutische Versorgung

Spahn streicht umstrittenen Passus

Der heftige Protest war offenbar fruchtbar: Die gestufte und gesteuerte psychotherapeutische Versorgung soll nun wohl doch nicht mit dem TSVG kommen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) habe die Pläne erst einmal vertagt, heißt es nach Informationen des Redaktionsnetzwerkes Deutschland (RND/©änd).

 

 Spahn plant nun wohl ein eigenständiges Gesetz zur psychotherapeutischen Versorgung.

 

Demzufolge hat Spahn gemeinsam mit Gesundheitspolitikern von CDU/CSU und SPD beschlossen, den Passus zur gestuften und gesteuerten Psychotherapie-Versorgung nun doch nicht ins Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) aufzunehmen, sondern das Thema in einem eigenständigen Gesetz zu behandeln. Eine Reform mit dem Ziel, die Wartezeiten in der Psychotherapie zu senken, sei sehr komplex und zwischen den Koalitionspartnern noch umstritten, hieß es laut RND zur Begründung.

 

Die umstrittene Regelung im TSVG-Entwurf sah vor, dass externe Gutachter künftig den Behandlungsbedarf psychisch kranker Patienten prüfen und steuern sollten – und nicht nur der persönliche Therapeut. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sollte hierfür Richtlinien erarbeiten. Verschiedene psychotherapeutische und ärztliche Berufsverbände hatten monatelang gegen diese Pläne protestiert, unter anderem mit einer Petition, zu der es auch eine Anhörung im Petitionsausschuss gegeben hatte. Die geplante Regelung würde eine erhebliche Verschlechterung und Belastung für die betroffenen Patienten bedeuten, hatten sie moniert.

 

Die Opposition zeigte sich ebenfalls erleichtert über die vorläufige Rücknahme der Pläne. "Gut, dass der breite Protest aus der Öffentlichkeit und von Seiten der Fachleute dazu geführt hat, dass die Fraktionen diese unausgegorene Regelung gestoppt haben", sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Maria Klein-Schmeink, am Freitag in Berlin. Jetzt müsse es darum gehen, für psychisch kranke Patienten mit komplexem Unterstützungsbedarf vor Ort koordinierte und individuell passende Behandlungs- und Unterstützungsangebote zu ermöglichen.

 

gez. Bernhard Moors