Reform der Bedarfsplanung

Neue Sitze im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein!

 

Am 16. Mai 2019 verabschiedete der G-BA (Gemeinsame Bundesausschuss) die längst überfällige Reform der Bedarfsplanung.

 

Dabei wurden bundesweit rund 770 neue Sitze für den Bereich Psychotherapie geschaffen. Bis Ende des Jahres sollten die jeweiligen Landesausschüsse die genaue Verteilung und Anzahl in den einzelnen Planungsgebieten beschließen. Dabei wird die Versorgung insgesamt in den eher ländlichen Kreisen verbessert werden.

 

Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein gibt folgende Zahlen* als Prognose bekannt, die aber wohl sehr nahe an den tatsächlichen Zahlen liegen werden.

 

Insgesamt werden im Bereich Nordrhein voraussichtlich 65 neue Psychotherapiesitze entstehen.

 

Folgende Planungsgebiete werden dabei geöffnet:

  •  Kreis Wesel: 0,5 freie Sitze
  •  Region Rheinberg: 0,5 freie Sitze
  •  Oberhausen: 2 freie Sitze
  •  Region Moers/ Duisburg: 4,5 freie Sitze
  •  Kreis Mettmann: 12,5 freie Sitze
  •  Kreis Viersen: 14 freie Sitze
  •  Rheinkreis Neuss: 11,5 freie Sitze
  •  Kreis Düren: 4,5 freie Sitze
  •  Kreis Aachen: 7 freie Sitze
  •  Kreis Euskirchen: 8 freie Sitze

 

Auf diese Sitze können sich ALLE Psychologischen Psychotherapeut*innen, Ärztlichen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen bewerben - unabhängig von der Quotenregelung für KJP und Ärzten.

 

Diese werden nach der Besetzung neu berechnet, so dass es in einigen Fällen dazu kommen kann, dass zu den o.g. neuen Sitzen durch die veränderten Quoten im Einzelnen weitere zusätzliche (KJP-) Sitze möglich werden.

 

Unabhängig hiervon gibt es derzeit für KJP in folgenden Bereichen insgesamt 12 offene Quotensitze:

  •  Region Moers/ Duisburg: 1,5 freie Sitze
  •  Mühlheim a.d. Ruhr: 1 freier Sitz
  •  Kreis Mettmann: 3,5 freie Sitze
  •  Rheinkreis Neuss: 5 freie Sitze
  •  Kreis Düren: 1 freier Sitz

 

Empfehlung: Wenn Sie sich auf einen der freien Sitze bewerben, können Sie Ihre Chancen dadurch erhöhen, dass Sie ihren Praxissitz nicht unbedingt in den Hauptorten der jeweiligen Region anmelden, sondern in den Bereichen, wo bis dato die psychotherapeutische Versorgung durch niedergelassene Kolleg*innen schlecht ist.

 

 

*siehe dazu auch: https://www.kvno.de/10praxis/20niederlass/20bedarfsplanung/index.html


Für diese Informationen geht unser herzlicher Dank an unseren Bündnis KJP-Kollegen Bernhard Moors, seines Zeichens KJP-Vertreter in der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein!